STAATLICHE FÖRDERUNG
Querschnittstechnologie bafa Förderung
Wussten Sie, dass es eine Bundesförderung von bis zu 80% gibt?
Für Energieberatung bei Anlagen, Systeme und Nichtwohngebäude.
Doch was verbirgt sich hinter BEG, GEG, bafa und Co?
Fragen Sie sich auch:
> Was ist GEG – BEG – bafa – NBank – und KFW?
> Welche Anforderungen Sie erfüllen, um Fördermittel zu bekommen?
> Wie viel Fördergelder kann ich erhalten?
> Was kann ich alleine abwickeln und wo brauche ich professionelle Unterstützung?
Investitionen werden mit 30 – 55 % von bafa und KfW unterstützt, bei der NBank sogar z.T. mit 70%.
Man sollte aber auch regionale und kombinierbare Fördermittel nicht aus dem Blick lassen.
Beispielsweise ist die bafa Förderung Querschnittstechnologie in 4 Module aufgeteilt.
Modul 1: Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 unter anderem Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Gefördert werden:
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
sowie Maßnahmen zur Abwärmenutzung.
außerdem Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
darüber hinaus Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
und Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (700 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Einsparkonzept
Bei Antragstellung ist dem bafa ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Sofern das antragstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Einsparkonzepts erfolgt auf Grundlage der Anforderungen der Anlage zum Merkblatt 4 „Einsparkonzept für technologieoffene Investitionsvorhaben“.
Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro.
Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Unter 200 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
Zwischen 200 m2 und 500 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Modul 5: Transformationskonzepte
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.